Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 16b BBG LSA
Die IHK Magdeburg ist als öffentliche Stelle bemüht, ihre Website www.ihkwahl-magdeburg.de im Einklang mit § 16b Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BBG LSA) zur Umsetzung Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseite sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar.
Diese Erklärung wurde im April 2026 erstellt und basiert auf einer Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich direkt an den nebenstehenden
Kontakt wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen
uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge. Sie können sich per Post,
telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
- Wahlausschuss -
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 5693-0
E-Mail: ihkwahl@magdeburg.ihk.de
Durchsetzungsverfahren
Für die Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auf Websites ist ein Durchsetzungsverfahren vorgesehen. Hierfür können Sie sich an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Dies gilt vor allem dann, wenn Ihre Anfragen oder Mitteilungen in solchen Angelegenheiten über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise durch uns unbeantwortet bleibt oder Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 03923 751-175
E-Mails:
Ombudsstelle: ombudsstelle@ukst.de
Landesfachstelle: landesfachstelle@ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle@ukst.de